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Die Grundsanierung einer Immobilie umfasst weit mehr als eine Renovierung oder Schönheitsreparaturen. Ziel der Sanierung ist es, das Gebäude von Grund auf von Altlasten zu befreien, durch umfassende Modernisierung den Wohnwert zu erhöhen sowie durch energetisches Sanieren die Heizkosten zu senken. Eine Grundsanierung kann in einer einzelnen Wohnung ebenso erfolgen wie in einem Einfamilienhaus oder einem Mietshaus. Die Grundsanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes gilt als Sonderfall und wird erst nach eingehender Begutachtung unter Auflagen bewilligt.

Im Gegensatz zu Maßnahmen der Modernisierung oder Sanierung geht es bei der Renovierung um Verschönerungsaktionen oder kleinere Reparaturen an der Immobilie, zum Beispiel das Abschleifen der Dielen oder das Streichen der Fassade. Oft können Haus- oder Wohnungseigentümer oder -eigentümerinnen Renovierungen selbst durchführen. Alternativ können Fachunternehmen beauftragt werden. Kleinere Renovierungen – wie Malerarbeiten an den Wänden – sind in der Regel alle 10 Jahre nötig. Größere Renovierungsarbeiten fallen oft seltener an, etwa das Abschleifen alter Dielen circa alle 20 Jahre.

Wer seinen Neubau vom Bauträger kauft, kann sich entspannt zurücklehnen. Denn von ihm gibt’s alles aus einer Hand – inklusive Grundstück. Wer mit einem Architekten oder Fertighausunternehmen baut, braucht ein eigenes Grundstück – und übernimmt auch das finanzielle Risiko. Bauträger bauen auf eigenes Risiko, sind also selbst Bauherren. Sie sind Unternehmer, die Grundstücke kaufen, darauf bauen und die Immobilien dann verkaufen. Ihre Immobilien gehören ihnen bis zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.
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